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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Erstellung von Fahrzeuggutachten und sonstigen Sachverständigenleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gutachter Mahler, Castellstraße 22, 97834 Birkenfeld, Deutschland, nachfolgend „Sachverständiger", und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erstellung von Fahrzeuggutachten, Fahrzeugbewertungen, Stellungnahmen sowie sonstige Sachverständigenleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss

Ein Auftrag kann schriftlich, in Textform, mündlich, telefonisch oder über das Kontaktformular der Website erteilt werden.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Sachverständige den Auftrag annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

3. Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte Sachverständigenleistung, insbesondere die Erstellung von Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Beweissicherungen, Kalkulationen oder technischen Stellungnahmen.

Der konkrete Umfang der Leistung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber.

Eine rechtliche Beratung, steuerliche Beratung oder Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen oder Gerichten ist nicht Gegenstand der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenereignis, zu Vorschäden, Laufleistung, Umbauten, Reparaturen sowie vorhandene Unterlagen und Belege.

Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung der Begutachtung erforderlich ist.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Termine und Leistungserbringung

Termine zur Besichtigung oder Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

Angaben zu Bearbeitungszeiten und Fertigstellungsterminen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen, fehlender Mitwirkung, technischer Probleme oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Sachverständigen begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

Der Sachverständige hat Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung, einer gesonderten Honorarvereinbarung oder – sofern eine solche nicht getroffen wurde – nach dem üblichen Aufwand der erbrachten Leistung.

Nebenkosten, Auslagen, Fahrtkosten, Foto-/Schreibkosten, Fremdkosten und sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehende Kosten können gesondert berechnet werden, sofern dies branchenüblich oder vereinbart ist.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Haftung

Der Sachverständige haftet für die von ihm erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.